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Unsere Standorte

ATSW 24h Service GmbH Herrgottwiesgasse 20,
8020 Graz
Eingang Triesterstrasse 25


AGBS

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

der ATSW 24h Service GmbH

Simmeringer Hauptstrasse 261, 1110 Wien

 

Preise

Es gelten die in unseren Preislisten angeführten unverbindlichen Preise bzw. die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angeführten Preise. Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen und werden dementsprechend eindeutig dargestellt. Alle Preise der jeweilig aktuellen Preisliste sind ab Standort des Verkäufers, ohne Verpackung, Fracht, Porto oder sonstige Versandkosten und ohne Versicherung zu verstehen. Rabatte oder Skonto gelten nur nach einer schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich zur Abholung der Ware am vereinbarten Standort des Verkäufers.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise so zu ändern, dass allfällige Kostensenkungen bzw. Kostensteigerungen durch eintretende Materialpreisänderungen nach Abschluss des Vertrages.

Gewährleistung

Beanstandungen oder Mängel aufgrund erkennbarer Mängel, unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, allfällige Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mit genauen Angaben schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu melden. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Ware muss die Beanstandung direkt an den Transporteur gerichtet werden. Für bei der Übergabe erkennbare Mängel, die nicht schriftlich gerügt werden, besteht keine Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen trifft der Verkäufer die Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung unter Ausschluss weiterer anderer Ansprüche. Preisminderungsrecht wird ausgeschlossen, wenn binnen einer angemessenen Frist Nachtrag zu Fehlendem, zur Verbesserung oder Ersatzlieferung vom Verkäufer geleistet werden kann. Im Falle einer Mängelbeseitigung trifft den Verkäufer die Pflicht die Kosten für erforderliche Aufwendungen, wie Arbeits- bzw. Materialkosten, die zum Zwecke der Mängelbeseitigung dienen, zu tragen. Die Verbringungskosten des Käufers zum und vom Erfüllungsort werden nicht übernommen. Weiters verpflichtet sich der Käufer zur Herausgabe der mangelhaften Teile an den Verkäufer bzw. an einen von Verkäufer beauftragten Abholer. Wenn eine Verbesserung, Nach- oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, so hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung.

Kaufantrag, Vertragsabschluss und Rücktritt

Die Annahme des Kaufanbot des Käufers durch den Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen abgelehnt werden. Wenn nicht schriftlich im Angebot ausgewiesen, ist der Käufer an sein Kaufanbot vier Wochen gebunden.

Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, jedoch noch vor Beginn der Fertigung der Ware, so ist der Verkäufer berechtigt eine Abstandssumme in Höhe der bereits angefallenen Administrationskosten und anderer allfälliger Kosten zu verlangen. Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss und bei bereits angelaufener Fertigung vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt eine Abstandssumme in Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen. Sollte es sich um Sonderanfertigungen handeln kann der Verkäufer eine Abstandssumme in Höhe von 60% des Kaufpreises verlangen, wobei das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens davon unberührt bleibt.

Der Verkäufer kann das Vertragsverhältnis vorzeitig und sofort auflösen, sollte die Vermögensituation des Käufers eine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder der Käufer unrichtige Angaben gemacht bzw. verschwiegen hat oder der Käufer zahlungsunfähig geworden ist, oder über sein Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Zahlung

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen ab Ausstellung fällig und eine vollständige Bezahlung hat unverzüglich zu erfolgen, zumindest vor Abholung bzw. Ausfolgung der gegenständlichen Ware. Die Erteilung von Rechnungen kann schriftlich per Post, per Fax oder in elektronischer Form stattfinden. Alle Zahlungen haben direkt an den Verkäufer zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen erfolgen auf eigene Gefahr des Käufers. Zur Zahlung erfolgt der gesamte in der Rechnung angeführte Betrag, Rabatte oder Skonti können nur ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Lieferbedingungen und Annahme

  1. Grundsätzlich ist die erworbene Ware durch den Käufer auf eigene Gefahr und eigene Kosten vom Standort des Verkäufers zu übernehmen und abzuholen. Bei Verzug der Übernahme durch den Käufer verwahrt der Verkäufer auf Kosten und Gefahr (des zufälligen Unterganges der Ware) des Käufers unter ausdrücklicher Vereinbarung des Haftungsausschlusses. Der Verkäufer ist berechtigt dafür ein angemessenes Standgeld zu berechnen. Lieferungen und Lieferbedingungen direkt an den Kunden können nur ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich gelten Lieferzeiten und Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Allfällige Transport-, Verpackungs- und Entsorgungskosten des Verpackungsmaterials sind vom Käufer zu tragen. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Rohmaterialmangel, verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten, Streiks usw. gehören, entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen bzw. von den eingegangenen Lieferbedingungen. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und Bezahlung aller bestehenden Forderungen an den Käufer bleibt diese in unserem Eigentum, selbst wenn diese bereist an den Kunden ausgefolgt wurde. Für den Fall, dass die nicht vollständig bezahlte Ware an Dritte weitergegeben, von Dritten gepfändet, behördlich exekutiert wird, verpflichtet sich der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren, damit der bestehende Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten geltend gemacht werden kann. Der Käufer verpflichtet sich weiter Dritte über den Eigentumsvorbehalt zu informieren. Wir aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes eine Ware von uns zurückgenommen, haftet der Käufer für jeden Mindererlös, der sich aus Weiterverkäufen ergibt, auch hat er auch die Kosten für eine Rücktransport und einen möglichen Weitertransport an Dritte zu tragen. Der Käufer hat beim Zugriff durch Dritte auf die Ware die Verpflichtung alle zur Abwehr notwendigen Maßnahmen zu treffen, sollten sich die Kosten der zu Abwehr notwendigen Maßnahmen als nicht einbringlich erweisen, so hat der Käufer die Pflicht uns schadlos zu halten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt, wenn dies durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Der Verkäufer behält sich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Fall der Stellung eines Insolvenzantrages vor. Der Käufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller Waren vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn am gelieferten Gegenstand durch den Käufer oder durch Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden oder durch den An- bzw. Einbau von Teilen der Gegenstand verändert wurde. Aus daraus resultierenden Schäden und Folgeschäden bestehen keine Mängelansprüche. Die gesetzliche Gewährleistung ist weiters auch ausgeschlossen bei Schäden, die durch eine unsachgemäße Benutzung, durch eine zweckentfremdete Nutzung, übermäßige Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafte oder nachlässige Nutzung, durch ein Nichtbeachten der Bedienungsanleitung bzw. Betriebsanleitung und sonstiger Vorschriften, entstehen. Ebenso keine Gewährleistung besteht nach vorgenommenen Reparaturen durch den Kunden oder durch Dritte. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die sich auf eine unsachgemäße und/oder fahrlässige Behandlung oder Nutzung zurückzuführen ist, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner wird die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung der in der Straßenverkehrsordnung zugelassenen Gesamtgewichts oder Achslasten, Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird.

Farbabweichungen von Lackierungen, sowie Farbgebung von Teilen, sowie handelsübliche oder technische bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung oder Material stellen keinen Mangel dar.

Unwirksame Bedingungen

Sollte eine der vorstehenden oder vereinbarten Sonderbedingungen rechtsunwirksam sein, ist dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen ohne Einfluss.

Schadenersatz

Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer groben fahrlässigen Pflichtverletzung oder Vorsatz des Verkäufers beruhen.

Erfüllungsort

Wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gilt der Standort des Verkäufers.

Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.

Datenschutz

Gemäß §22 Datenschutzgesetz teilen wir mit, dass Daten unserer Kunden zum Zwecke der Vertragsverwaltung und Geschäftsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

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